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Es lebe die Gartenstadt - auch ohne zusätzliche Vorschriften

In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien debattierten wir über die Motion "Ergänzende Bestimmungen in der BZO zu Frei- und Grünflächen". Diese hatte zum Ziel, den private Bauherren und der öffentlichen Hand Vorschriften zu machen betreffend "Gestaltung der nicht überbauten Freiflächen im Areal". Die Begründung war, dass beim künftigen verdichteten Bauen infolge Wachstum dem Grünbereich in der Stadt Winterthur noch mehr Sorge getragen werden müsse, damit Winterthur eine Gartenstadt bleibe. Die Biodiversität in unserer Stadt müsse erhalten bleiben bzw. gefördert werden.

Hierzu erlaube ich mir, einige Fakten zu präsentieren: Die Grünfläche ohne Wald beträgt 39,2% (24,3% Acker/Wiese, Weide, 13.9% Gartenanlagen) der Fläche in unserer Stadt. Der Wald beträgt nochmals 38,8% und 1% wird durch Gewässer belegt. Lediglich 5,8% sind gemäss amtlicher Vermessung aus dem Jahr 2017 mit Gebäuden, 5,6% mit befestigten Flächen und 9.7 % mit Verkehrsanlagen bedeckt. Natürlich macht es Sinn, dass jeder Bauherr sich Gedanken über die Gestaltung der Frei- und Grünflächen macht. Aber das ist heute schon der Fall. Wir brauchen keine neuen Vorschriften, damit Winterthur eine grüne Gartenstadt bleibt. Der Rat hat diese Motion abgelehnt.