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Änderungsantrag Verordnung Siedlungsentwässerung (2018.75)

Wie wir bereits angekündigt haben, möchte die FDP-Fraktion den neuen Abs. 6 von Art. 17 zur Diskussion stellen.

 

Dies nicht, weil wir dem Stadtrat nicht vertrauen, sondern weil wir der Meinung sind, dass der Gemeinderat seine Verantwortung wahrnehmen muss. Die finanzielle Verantwortung des Gemeinderates endet nicht beim Budget und dem Steuerfuss, sondern betrifft auch die Gebühren. Denn letztendlich interessiert die Winterthurerinnen und Winterthurer die Gesamtbelastung durch Gebühren und Steuern.

 

Begründung für unseren Antrag

Vor der Revision der «Verordnung über die Siedlungsentwässerung» im Jahr 2000 ist der Gemeinderat für die Festlegung der Abwassergebühren zuständig gewesen. Bei der damaligen Revision der Verordnung ist diese Kompetenz an den Stadtrat übertragen worden. Gleichzeitig hat aber auf Antrag der GPK der Gemeinderat die Gewichtung der Zonen vorgenommen und die Gewichtung der Zonen ist in die Kompetenz des Gemeinderates verschoben worden. Der neuen Verordnung haben damals sämtliche Parteien zugestimmt.

 

Mit der bestehenden Verordnung und mit den veränderten Kompetenzen ist die Stadt bisher sehr gut gefahren. Es gibt inhaltlich wie zeitlich keinen Grund, von der bestehenden, wohl austarierten Regelung abzuweichen. Das insbesondere auch darum, wenn man betrachtet, wie schnell wir die Vorlage um die Änderung der Verordnung trotz Sommerferien abschliessend behandeln.

 

Mit der Rückdelegation der Verantwortung an den Stadtrat würde der Gemeinderat geschwächt und die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt. Und dies in einem sehr zentralen Punkt, nämlich bei den Faktoren, mit den die Gebühren (welche der Stadtrat in eigener Kompetenz festlegen kann) multipliziert werden. Die Belastung der Grundeigentümer wird mit diesen Faktoren zentral gesteuert. Eine Änderung der Gewichtung hat weitreichende Konsequenzen, von denen alle Grundeigentümer in der jeweiligen Zone betroffen wären.

 

Gerade mit dem Hintergrund, dass der Stadtrat die Gebühren für die Abwasserentsorgung auf den 1. Januar 2019 massiv erhöht hat (und weiter erhöhen wird) und wir ein doch grösseres Investitionsprojekt im Bereich Abwasser (Regionale Abwasserentsorgung Tösstal) vor uns haben, möchten wir die geteilte Verantwortung zwischen Stadt- und Gemeinderat für die Festlegung der Entwässerungsgebühren erhalten und dem Stadtrat die Kompetenz zur Änderung der Gewichtungen nicht überlassen.

 

Wir würden uns freuen, wenn ihr unseren Streichungsantrag von Art. 17, Abs. 6 (neu) unterstützt und damit den Status quo bestätigt.