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PPVO Winterthur - Schadensbegrenzung im Kampf gegen links-grüne Mehrheiten

Die Mehrheit der Winterthurer Bevölkerung nutzt für die Fortbewegung in unserer Stadt das Auto. Für Unternehmen sind Parkplätze ein wichtiger Standortfaktor – einerseits mit Sicht auf deren Kunden bzw. die Erreichbarkeit der Firmen mit dem MIV und andererseits aber auch für die Attraktivität als Arbeitgeber. Eingriffe in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit müssen deshalb mit viel bedacht gemacht werden und verhältnismässig sein. Gerade in diesem Punkt hat die PPVO 2015 völlig überbordet und ist deshalb von der Bevölkerung deutlich abgelehnt worden.

 

Die Firmen in Winterthur wünschen sich eine PPVO,

  • welche Investitionen schützt,
  • ihre Geschäftsmodelle unterstützt
  • zu Investitionen in der Stadt Winterthur motiviert
  • sowie langfristig eine einfache und verlässliche Planung ermöglicht.

Gerade die letztgenannte Planungssicherheit fehlt in Winterthur seit vielen Jahren und wir als Parlament stehen da in der Verantwortung.

 

Bestandesschutz – Schutz der Investitionen

Betreffend Schutz der Investitionen haben wir uns in der BBK vehement dafür eingesetzt, dass der Artikel aus der PPVO-Vorlage 2015 betr. Bestandesgarantie wieder aufgenommen wird. Ob dieser zulässig gewesen wäre, könnte wohl nur in einem langen Rechtsstreit geklärt werden. Der Stadtrat hat uns aber mehrfach versichert, dass er den Art. 5, Abs. 2, lit. b neben den Ausführungen im PBG als erweiterten Bestandesschutz betrachtet, sowohl bei Ergänzungsbauten, Erweiterungsbauten und auch bei Ersatzneubauten. Der Bestandesschutz der Anzahl Parkplätze bei Ersatzneubauten ist deshalb besonders wichtig, weil wir sonst potenziell in eine Revitalisierungsfalle tretet und auch ökologisch sinnvolle Erneuerungsbauten verhindern würden. Wir verlassen uns darauf, dass der Stadtrat in diesen Fällen bereit ist, für sinnvolle Lösungen einzutreten um Firmen und Arbeitsplätze in unserer Stadt zu halten. Zähneknirschend können wir uns mit dem Bestandesschutz gemäss den Erläuterungen des Stadtrates zur Interpretation von Art. 5, Abs. 2 einverstanden erklären.

 

Normbedarf zu tief angesetzt

Auch den Normbedarf halten wir nach wie vor für zu tief angesetzt. Doch der Normbedarf allein ist nicht ausschlaggebend für die genehmigungsfähigen Parkplatzzahlen, sondern es ist eben das Zusammenspiel zwischen Normbedarf, Reduktionswerten und Reduktionsplan.

 

Mit der Wiedereinführung der Nutzungsart «Reine Büro- und Verwaltungsgebäude» in Kombination mit den verbesserten Reduktionswerten und in Kombination mit dem veränderten Reduktionsplan erhalten die Betriebe mehr Parkplätze als mit der Dienstanweisung und auch mehr Parkplätze als in der PPVO-Vorlage 2015 vorgesehen waren. Deshalb haben wir den tiefen Normbedarf akzeptiert.

 

Dass der Stadtrat den Reduktionsplan in eigener Kompetenz abändern kann, erachten wir als unschön und wir fordern, dass er dies, wenn überhaupt, mit viel Bedacht und unter Berücksichtigung und mit Konsultation aller Interessengruppen machen würde. Gegen einen solchen Entscheid des Stadtrates könnte der Rechtsweg beschritten werden.

 

Umzonung Neugehi-Grütze

Die Umzonung des Industrie-Gebietes Neuhegi-Grütze in die Zone 2 hat den Kompromiss fast zu Fall gebracht. Wir alle wollen in diesem Gebiet neue Arbeitgeber und neue Arbeitsplätze ansiedeln. Aus Sicht der Freisinnigen erreichen wir mit dieser Umzonung genau das Gegenteil. Aber wir hatten in der BBK keine Mehrheit, um dies zu verhindern.

 

Weshalb sagen wir trotzdem ja zu diesem gemeinsamen Antrag?

  1. Weil der Reduktionsplan, der Normbedarf sowie die Reduktionswerte in der Kombination aller drei Instrumente einiges gewerbe- und bewohnerfreundlicher sind als in der PPVO 2015 bzw. die Dienstanweisung 2011
  2. Weil wir mit Art. 5, Abs. 2, lit. b einen gegenüber dem PBG weitergehenden Bestandesschutz in den Gebieten 2, 3 und 4 erreicht haben und damit die zukunftsorientierte Weiterentwicklung von bereits ansässigen Unternehmen und ihre bereits getätigten Investitionen nicht gefährdet wird
  3. Weil die Parkraumplanung auf öffentlichem Grund und die Bewirtschaftungspflicht für PP mit 10 und mehr PP aus der Vorlage gestrichen wurde, wovon die Sportler, Püntiker etc. profitieren
  4.  Weil es mit den aktuellen politischen Mehrheiten realistischer Weise nicht schaffen werden, eine PPVO zu erarbeiten, welche unseren Interessen weiter entgegenkommt
  5.  Weil wir mit der neuen PPVO Planungs- und Rechtssicherheit erhalten und damit der entwicklungshemmenden Unsicherheit ein Ende setzen.

Die hartumkämpfte Vorlage löst keine Begeisterung aus, ist aber für die Freisinnigen ein knapp gangbarer Weg.