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Braucht es eine Erhöhung der Ressourcen in der Denkmalpflege?

Der Stadtrat hat mit dem Budget eine Erhöhung der Ressourcen in der Denkmalpflege um 0.8 Stellenprozenten beantragt, um die Inventarliste der schützenswerten Bauten mit dem Schutzzwecken zu ergänzen – unabhängig davon, ob ein Bauprojekt für eine Liegenschaft besteht oder nicht. Wenn der Schutzzweck nicht vorhanden sei, dann daure es 2-3 Monate, um ein Bauprojekt zu prüfen und eine Einzelfall-Prüfung vorzunehmen. Das sei viel zu lang.

 

Ich habe mittlerweile beim Hauseigentümerverband nachgefragt, ob das aus Sicht der Liegenschaftenbesitzer überhaupt ein Problem sei. Und siehe da, gemäss HEV ist das gar kein Problem, weil die Liegenschaftenbesitzer von Häusern, die im Inventar der schützenswerten Bauten sind, ohnehin von längeren Fristen für die Genehmigung der Baugesuche ausgehen. Bisher habe beim HEV diesbezüglich noch niemand reklamiert. Probleme gebe es nur dann, wenn man sich inhaltlich nicht einig sei und dann gehe es meistens deutlich länger als drei Monate.

Für uns stellt sich deshalb die grundlegende Frage, ob eine gleichzeitige Begründung der Schutzwürdigkeit über alle Liegenschaften im Inventar auf dem ganzen Stadtgebiet überhaupt Sinn macht. Aus unserer Sicht muss eine Abklärung betr. Denkmalschutz immer in enger Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft umgesetzt werden. Denn der Denkmalschutz bedeutet immer auch einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Liegenschaftenbesitzer. Die Abklärung macht aus unserer Sicht dann am meisten Sinn, wenn ein konkretes Bauprojekt oder eine Umbauidee vorliegt oder wenn eine Liegenschaft veräussert werden soll. Sonst arbeiten wir auf Halde und klären die Schutzwürdigkeit zahlreiche Liegenschaften ab, bei deinen in den nächsten 10 – 20 Jahren gar keine Renovationen oder Umbauten vorgenommen werden sollen. Damit zementieren wir aber gleichzeitig auch den Denkmalschutz auf dem Stand von heute, statt diesen den Bedürfnissen angepasst weiterentwickeln zu können. Und weshalb die Abklärungen, die immer im konkreten Einzelfall vorgenommen werden müssen, weniger aufwändig sein sollen, wenn man alle Abklärungen gleichzeitig macht, ist uns schlicht ein Rätsel.

 

Die geplante Stellenerhöhung macht gemäss Stadtbaumeister zudem nur dann Sinn, wenn auch der damit zusammenhängende Investitionskredit Fr. 400'000 genehmigt wird. Für diese Investition wird dem Gemeinderat gemäss Budget eine Vorlage unterbreitet. Die «Investition» beinhaltet offenbar Aufträge für externe Gutachten, was de facto nochmals einen Ressourcen-Aufbau, wenn auch extern, bedeutet. Wenn wir die Stelle jetzt besetzen, ohne die damit zusammenhängende Investition seriös geprüft zu haben, dann ist diese Stelle allenfalls obsolet. Wenn wir die Investition genehmigen, so kann diese sofort bezogen werden, sobald die Stelle besetzt ist. Wir sind nicht bereit, eine neue Stelle zu gewähren, wenn die Rahmenbedingungen dazu mit dem Parlament nicht sauber geklärt sind.

 

Die FDP hat deshalb den Antrag gestellt, den Globalkredit im Tiefbau nochmals um Fr. 120'000.—zu kürzen und die beantraget Stelle nicht zu schaffen. Leider hatten wir keine Mehrheit für diesen Antrag. Dafür ist der Rat unserem Antrag, den Globalkredit um Fr. 150'000 im Bereich Städtebau zu kürzen, gefolgt.

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