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KVA Winterthur – Ersatz Verbrennungslinie 2 soll vors Volk!

Mit seinem Antrag zur Erneuerung der 2. KVA-Verbrennungs-linie (Gebundenerklärung der Aufwendungen für die Vorstudie) delegierte der Stadtrat die Frage, ob der Ersatzbau gebunden ist oder nicht, an den Gemeinderat. Nachdem der Rat die Parlamentarische Initiative betreffend «Begründung gebundener Ausgaben» im September 2018 mit Stichentscheid der Präsidentin vorläufig unterstützte, hat diese Rückdelegation durchaus auch politische Brisanz. In der Stadt Winterthur werden rund 80% der Ausgaben als gebunden erklärt.

 

Dass der Ersatz der Verbrennungslinie 2 geplant werden muss, ist aus Sicht der FDP unbestritten. Bestritten ist, ob die Ausgaben für die Planung und den Ersatz der Linie gebunden sind oder nicht, bzw. ob die Bevölkerung über die Ausgaben von geschätzten 75 bis 100 Millionen abstimmen kann oder nicht. Der Ersatz der 1. Verbrennungslinie wurde dem Volk vorgelegt und der Baukredit damals deutlich überschritten.

 

Damit Ausgaben als gebunden zu betrachten sind, muss sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungs-spielraum bestehen. Zeitlich kommt die 2. Verbrennungslinie wohl an ihr Lebensende. Aber noch ist unklar, wann der Zeitpunkt erreicht ist, an welchem die Verbrennungslinie aus dem Jahr 1994 zwingend ersetzt werden muss. Also besteht aus Sicht der Stadt durchaus Handlungsspielraum. Dass die Revision im Terminplan des Kantons, welcher die Kapazitäten der KVA-Anlagen über den ganzen Kanton koordiniert, auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgesehen ist, macht zwar planerisch Sinn, ist aber für die Stadt Winterthur nicht bindend.

 

Und mit genau diesem Kanton liegt die Stadt derzeit im Clinch. Der Kanton will die Stadt dazu zwingen, auf die sogenannte Trockenschlackenaustragung zu wechseln, um die Rentabilität der kantonalen Versuchsanlage in Hinwil zu sichern. Der Gesamtnutzen dieser Trockenschlackenaustragung ist unter Spezialisten sehr umstritten. Die Stadt würde es rund 17 Mio. Franken mehr kosten und bringt ihr gar nichts – im Gegenteil. Wir müssten unsere Schlacke in Zukunft nach Hinwil karren, was weder ökonomisch noch ökologisch Sinn macht. Hier müssen wir dem Kanton die Zähne zeigen. Das können wir aber nur, wenn das Volk das letzte Wort zu dieser Vorlage hat. Die FDP-Fraktion und die BBK waren aus den genannten Gründen dagegen, diese Vorlage als gebunden zu erklären. Der Gemeinderat ist dem Antrag der BBK gefolgt und hat die Vorlage als nicht gebunden erklärt.