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Transparenz ja – aber nicht für alle?

Während der Corona-Krise hat der Stadtrat seine Beschlüsse - wenn überhaupt - nur noch lückenhaft publiziert. Dies ausgerechnet in einer Zeit, in der das Parlament nicht mehr tagen durfte. Krisenbewähltigung als Geheimsache?

 

Gemäss Artikel im Landboten vertritt der Stadtrat die Ansicht, er habe die Geschäftsleitung des Gemeinderates sowie die AK-Mitglieder über die Corona-Beschlüsse des Stadtrates in der ausserordentlichen Lage informiert. Das reiche. Dem ist natürlich nicht so!

 

Das Öffentlichkeitsprinzip ist im Kanton Zürich im Gesetz über die Information und den Datenschutz festgeschrieben. Danach hat jede Person, also auch jede interessiert(e) BewohnerIn unserer Stadt - Anspruch auf die bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen. Das gilt – mit wenigen Ausnahmen, die hier keine Rolle spielen – unbedingt. Der Winterthurer Stadtrat publiziert seine Beschlüsse unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen seit dem 1. Januar 2019 auf der Webseite der Stadt Winterthur. Die Beschlüsse sind elektronisch abrufbar.

 

Seine Corona-Beschlüsse hielt der Stadtrat aber unter Verschluss, während sowohl der Bund als z.B. auch der Stadtrat von Zürich seine Corona-Beschlüsse laufend und transparent kommunizierte. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, diese Beschlüsse seien durchwegs zur Veröffentlichung «nach der Pandemie» klassifiziert. Krisenbewältigung als Geheimsache? Sicher nicht! Umso erstaunlicher ist es, dass nun offenbar auch Mitglieder des Gemeinderates der Auffassung sind, ihre privilegierte Information sei ausreichend. Diese Auffassung gilt es zusammen mit dem Krisenmanagement unter die Lupe zu nehmen. Am besten unabhängig von Verwaltung und Parlament, so scheint es geboten.