Im Juni 2019 haben die Freisinnigen mit einem Postulat den Stadtrat aufgefordert, die Stadthausstrasse mit wenigen in der Kompetenz des Stadtrates liegenden Verkehrsanordnungen vom MIV - mit Ausnahme von Zubringern und Güterumschlag - zu befreien (Vorstoss 2019.85). Was wir damit verhindern wollten waren kostenintensive Projekte, die aus unserer Sicht nicht nötig sind. Links- bis Rechts haben sich gegen diese einfache aber zielführende Lösung ausgesprochen, da der Prozess schon "zu weit vorgeschritten sei". Der Stadtrat wollte stattdessen ohne öffentliche Anhörung ein provisorisches Projekt umsetzen, das rund 600'000 Franken gekostet hätte und bereits mit baulichen Massnahmen verbunden gewesen wäre (http://gemeinderat.winterthur.ch/dl.php/de/iwebi_5fdc519c961c3/18_036718.pdf) . Das Resultat: wir haben immer noch keine verkehrsberuhigte Stadthausstrasse und werden es voraussichtlich auch noch lange nicht haben, da die Klärung der Rechtsfrage sicher länger dauern wird. Dafür haben wir bereits viel Geld, Zeit und städtische und andere personelle Ressourcen in eine Planungsleiche investiert, welche so sicher nie umgesetzt wird. Ärgerlich!
Aus unserer Sicht ist die Einstellung (http://gemeinderat.winterthur.ch/dl.php/de/iwebi_5fdc519d1a08e/20_034429.pdf) , dass es keine Auflage von Projekten nach Art 13 des Strassengesetzes braucht, wenn ein politisches Konsens zwischen den Parteien besteht, nicht haltbar. Denn die Bevölkerung hat ein Mitspracherecht, dass aus unserer Sicht zwingend gewährt werden muss. Dies auch bei provisorischen Anordnungen, da diese ja zur definitiven Lösung werden sollen. Es macht doch keinen Sinn in provisorische Lösungen zu investieren, wenn die angestrebte Endlösung nicht akzeptiert wird. Insbesondere auch dann nicht, wenn provisorische Massnahmen bereits baulicher Natur sind und über eine halbe Million Franken kosten.
Da das Projekt Stadthausstrasse aber ohnehin ein Musterbeispiel ist, wie Projekte aus unserer Sicht nicht angegangen werden dürfen, kann die Frage betr. Rechtmässigkeit der Verkehrsanordnung auch gleich an diesem Projekt geklärt werden. Wichtig ist, dass die Frage nun abschliessend geklärt wird und die Prozesse in der Verwaltung danach entsprechend standardisiert werden. Wir haben dem Antrag um Verlängerung der Umsetzungsfrist deshalb mit Kopfschütteln zugestimmt. Und selbst wenn wir nein gesagt hätten, hätte das gar keine Auswirkung gehabt, da solange der Rechtsstreit läuft, die Signalisation nicht umgesetzt werden kann.