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Winterthurer Submissionen - avanti Dilettanti!

Schon wieder hat das Verwaltungsgericht eine Submission der Stadt Winterthur kassiert - und das gleich das zweite Mal zum gleichen Produkt. Ein Millionenschaden und ein Reputationsdebakel für die Stadt Winterthur sind die Folge. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt.

Winterthur hat ein Problem –genauer gesagt ein Submissionsproblem, das mittlerweile sogar auf dem Weg zu einem veritablen Reputationsproblem ist. Nachdem Anfangs 2020 bekannt wurde, dass das Verwaltungsgericht das Submissionsverfahren für die Tablets für die Sekundarschule kassiert hat, hat das Gericht (wie vom Landboten am Samstag berichtet) bereits im Oktober 2020 schon wieder eine Submission der Stadt Winterthur für ungültig erklärt– und dies nicht etwa einmal, sondern gleich bei zwei Submissionen zur gleichen Anschaffung. Bei der ersten Submission, die ebenfalls der lokale Anbieter gewonnen hatte, wurde nur ein Teil der Submissionsteilnehmer zu einer Nachbesserung der Offerte eingeladen. Selbst als juristischer Laie ist mir klar, dass dies nicht zulässig ist. Auch die zweite Submission des Baudepartements für den Modulbau beim Schulhaus Wülflingerstrasse ist wegen eines Formfehlers vom Verwaltungsgericht kassiert worden. Dass wir als zuständige Kommissionsmitglieder das aus den Medien entnehmen müssen und nicht in der Kommission darüber bereits informiert wurden, finde ich persönlich bedenklich.

 

Was im zweiten Anlauf mit einem Formular begonnen hat, welches offenbar so unklar war, dass es nur vier von neun Anbietern (also nicht mal die Hälfte der submissionsgewohnten Anbieter) richtig ausgefüllt haben - endet in einem Desaster. Und ja, auch der lokale Anbieter mit dem besseren und günstigeren Angebot war unter denen, welche nicht alle geforderten Referenzen geliefert haben. Aber soweit hätte es gar nie kommen müssen, wäre die Submission nicht schon im ersten Anlauf in den Sand gesetzt worden. Dabei habe sich der Stadtrat (ich zitiere hier Jürg Altweg) «bemüht, die Kriterien für diese Pavillons möglichst genau festzulegen, um Unklarheiten zu vermeiden». Ich verzichte jetzt auf den Spruch «gibt, hat und macht Mühe». Das einzig Positive an dieser ganzen Geschichte ist, dass sich die Verantwortlichen für einmal für die Vergabe des Auftrages an einen lokalen KMU eingesetzt haben. Dafür danke ich. Gut gemeint ist aber leider nicht gut gemacht. Und die Folgen für die Stadt Winterthur aus diesem erneuten Verfahrensfehler sind gravierend:

  • Statt dem deutlich besseren Produkt
  • zu deutlich tieferen Preisen
  • kompatibel zu den bereits vorhandenen Modulbauten
  • und von einem lokalen KMU produziert

muss die Stadt nun während den nächsten sieben Jahren insgesamt maximal sieben Modulbauten von einer auswärtigen Firma beziehen. Und dies gemäss Gerichtsunterlagen zu Mehrkosten von rund Fr. 400'000 pro Standardmodul, also insgesamt rund 3 Mio. Franken. Nicht eingerechnet in diesen Zahlen sind die hohen Kosten, welche bei den Unternehmen angefallen sind, die für nichts und wieder nichts den grossen Aufwand betrieben haben, um an den nicht regulären Submissionsverfahren teilzunehmen. Von den zusätzlich stadtintern aufgelaufenen Kosten sowie den Kosten für die Berater, welche für solche Projekte jeweils auch noch beigezogen werden, und den Gerichtskosten ganz zu schweigen – ein Millionenschaden und alles in allem ein Reputationsdebakel für die Stadt Winterthur! Dass die Stadt gemäss Aussage von Stadträtin Christa Meier im Landboten vom Samstag nicht prüft, die künftigen Modulbauten nochmals korrekt auszuschreiben, ist ein weiteres Armutszeugnis, zeugt die Aussage doch von Resignation und dem offenbar fehlenden Glauben, ein solches Verfahren in einem dritten Anlauf korrekt umsetzen zu können. Rechtlich ist nämlich offensichtlich unklar, ob das möglich ist oder nicht.

 

So kann Schulraumplanung definitiv nicht funktionieren. Und einmal mehr funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Schul- und Baudepartement scheinbar nicht gut genug. Umso wichtiger ist es, dass wir (wie von mir und einer Mehrheit im GGR im Dezember 2020 gefordert) den Prozess der Schulraumplanung sowie jetzt zusätzlich auch die Submissionsverfahren der Stadt unter die Lupe nehmen. Denn wenn die gleiche Submission 2 x wegen Verfahrensfehlern vom Verwaltungsgericht kassiert wird, haben wir im Baudepartement offenbar ein grundlegendes Problem, das gelöst werden muss. Uns ist bewusst, dass der Submissionsmarkt von schweizweit jährlich rund 40 Mia. Franken stark umstritten ist. Und nein, unterliegende Konkurrenten beschreiten den Rechtsweg nicht leichtsinnig oder fahrlässig, sondern nur dann, wenn sie eine echte Chance sehen. Umso wichtiger ist es, dass Submissionen nicht wegen aus unserer Sicht dummen Verfahrensfehlern scheitern.

 

Wir fordern die zuständige Stadträtin Christa Meier auf, eine fundierte Analyse zu machen, ob die künftigen Modulbauten nochmals ausgeschrieben werden können, wo die Probleme in den Submissionsverfahren der Stadt Winterthur liegen und in der BBK darüber zu informieren, was der Stadtrat unternimmt, damit Winterthur kein weiteres Submissionsdebakel erleben muss.

 

 

Fraktionserklärung der FDP anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 1. März 2021/RH